Digitaler Finanzbericht mit Ihrem Steuerberater in Hamburg


Abschlussdatenübermittlung an Banken


Der Digitale Finanzbericht - das zeitgemäße Verfahren zur elektronischen Abschlussdaten - übermittlung an Banken und Sparkassen

(Stand 26.06.2019)

Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren zur digitalen Einreichung von Jahresabschlüssen. Mit diesem effizienten und sicheren Verfahren können Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen meiner Mandanten ohne Medienbruch direkt aus meiner Steuerberater-Software an Banken und Sparkassen übermittelt werden.

 

Seit seiner Markteinführung im April 2018 haben bereits viele Banken und Sparkassen auf das neue, bundesweit einheitliche Standard-Verfahren umgestellt.

Warum DitaleR Finanzbericht? Was sind die Vorteile?

Im Zuge der Digitalisierung von Geschäftsprozessen werden Finanzinformationen wie Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen heute fast ausnahmslos per EDV aufbereitet. Auch die Übermittlung an die Finanzverwaltung (E-Bilanz) und den elektronischen Bundesanzeiger (EHUG) erfolgt digital. Bei den Banken und Sparkassen wurden bisher

jedoch oftmals noch Jahresabschlüsse in Papier oder als PDF eingereicht.

 

Banken und Sparkassen haben, begleitet von den berufsständischen Organisationen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Anbietern von Buchhaltungssoftware und weiteren Beteiligten, den einheitlichen Standard „Digitaler Finanzbericht“ entwickelt. Damit steht ein effizientes, medienbruchfreies und sicheres Verfahren zur Verfügung.

 

Die Vorteile sind:

  • einheitlicher elektronischer Verteilprozess an teilnehmende Banken und Sparkassen auf Basis des praxiserprobten und bewährten Formats der E-Bilanz.
  • Der digitale Finanzbericht ist rechtlich dem bisherigen Papierabschluss gleichgestellt
  • sichere Übermittlung
  • schnellere Bearbeitungszeit bei Kreditinstituten
  • optimale Vorbereitung auf das Bank-/Kreditgespräch und schnellere Bearbeitung von Kreditantrag/-prolongation durch kürzere Durchlaufzeiten.

  • keine Veränderung der Haftungssituation gegenüber der „klassischen“ Vorgehensweise
  • Datentiefe und Umfang wie bisher
  • Ein standardisierter Ablauf reduziert zeit-, kosten- und arbeitsintensive Rückfragen

Wie Sie am Ditalen Finanzbericht teilnehmen können

Zur Teilnahme am Verfahren ist lediglich die Abgabe der Teilnahme- und

Verbindlichkeitserklärung (TVE) an die Hausbank notwendig. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Informieren Sie anschließend dann bitte mich als Ihren Steuerberater mit einer Kopie der TVE, damit ich die elektronische Übermittlung übernehmen kann und eine entsprechende Vereinbarung mit Ihnen geschlossen werden kann.

 

Sie erklären mit der TVE die Verbindlichkeit der übermittelten Jahresabschlüsse. In der TVE bin ich als Ihr Steuerberater als Übermittler einzutragen, um mich gegenüber der Bank oder Sparkasse zu autorisieren.

Auf Wunsch informiere ich Sie gerne über die Einrichtung und die kosten des Digitalen Finanzberichtes in meinem System.

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