SEPA - Information von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Änderungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr


Umstellungstermin 01.02.2014 (01.08.2014) nicht verpassen ...

Bisher stellen sich Unternehmen mitunter noch nicht mit der notwendigen Intensität auf SEPA um. Dabei bleibt nur noch wenig Zeit, bis der Zahlungsverkehr in seiner bisherigen Form am 1. Februar 2014 (Übergangsfrist bis 01. August 2014) abgeschaltet wird. Während für Verbraucher die Ablösung im Wesentlichen nur der Umgang mit der IBAN bedeutet, müssen alle Unternehmen dafür etwas tun, insbesondere die Lastschrifteinreicher. Da fast alle Unternehmensbereiche von der Umstellung betroffen sind (Buchhaltung, Personalabteilung, Kundenbetreuung, Vertrieb, IT), kann diese nicht innerhalb weniger Tage nachgeholt werden.

 

IBAN und BIC sind für Sie keine Fremdwörter? Dann haben Sie sich schon einmal mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, kurz SEPA, beschäftigt.


Es gilt aber nicht nur zu wissen, was die Begriffe bedeuten, sondern auch, die internen Abläufe anzupassen. Fast alle Unternehmensbereiche müssen auf die SEPA-Umstellung vorbereitet werden. Das Management muss den Zeitplan für die SEPA-Umstellung festlegen (stichtagsbezogene oder laufende Umstellung). Alle Angestellten müssen IBAN und BIC für die Gehaltsüberweisungen angeben, die eigenen Geschäftspapiere sollten künftig IBAN und BIC ausweisen. Die Buchhaltung muss die Systeme für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen einrichten.


IBAN und BIC der Kunden und Geschäftspartner müssen erfasst und die neuen Vorlauffristen beachtet werden. Besonders wichtig ist dies z. B. bei der Anlage von Festgeld und der Sicherung eines entsprechenden Zinssatzes. Die Verwendungszwecke bei Zahlungen sind auf die geringere Zeichenzahl anzupassen.


Vorsicht ist geboten beim Auseinanderfallen von Vertragspartner und Zahlungspflichtigem: Bezahlen beispielsweise die Eltern die Miete für die Wohnung des studierenden Kindes, muss das sog. Lastschriftmandat von den Eltern eingeholt werden. Neben der Adresse des Mieters ist auch die Adresse der Eltern vorzuhalten. Die Eltern sind per Pre-Notification über die bevorstehende Lastschrift zu informieren.


Bestehende Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge müssen in die SEPA-Lastschriftmandate umgewandelt werden.

Mit freundlicher Genehmigung des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. biete ich Ihnen hiermit folgende Links der Quelle www.bankenverband.de für weiterführende ausführliche Informationen und ein Präsentationsvideo zum Thema SEPA:

 

Allgemeine Grundlagen, Broschüren und ein Präsentatinsvideo finden Sie hier (Link zu einer externen Internetseite; Quelle: www.bankenverband.de/sepa):

 

>> weiter zum Video & den allgemeinen SEPA-Informationen ...

Die vom Bankenverband herausgegebene Broschüre "SEPA - Der Countdown läuft" mit Checkliste hilft Unternehmen bei ihren Umstellungsmaßnahmen (Link zu einer externen Internetseite; Quelle: www.bankenverband.de/sepa):

 

>> weiter zum PDF-Download der SEPA-Broschüre - "Der Countdown läuft" ...

 

(Stand 24.07.2013)

 

Nachtrag 1:

Angesichts der schleppenden Umstellung auf das neue SEPA-Zahlungssystem hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Übergangsfrist um sechs Monate bis zum 1. August 2014 zu verlängern. (Stand 09.01.2014)

 

Nachtrag 2:

Die Europäische Kommission hat am 9. Januar vorgeschlagen, dass Zahlungsdienstleister Überweisungen und Lastschriften bis zum 1.8.2014 im nationalen Format weiterhin annehmen dürfen. Damit würde das SEPA-Enddatum um sechs Monate aufgeschoben. Der Vorschlag der Europäischen Kommission kann erst in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament und der Ministerrat zugestimmt haben. Solange gilt die bisherige Rechtslage. Das heißt: Nach der europäischen SEPA-Verordnung von 2012 startet am 1. Februar 2014 der einheitliche europäische Zahlungsverkehr. (Stand 14.01.2014)

 

 

Nachtrag 3:

SEPA-Übergangsphase verlängert – Abbuchungsauftragsverfahren endet: 

Das EU-Parlament hat die Frist für die SEPA-Umstellung erwartungsgemäß bis zum 1.8.2014 verlängert. Das ausschließlich zwischen Unternehmen eingesetzte Verfahren der Abbuchungsauftragslastschrift ist von dieser Verlängerung nicht betroffen. Hier muss ab sofort die SEPA-Firmenlastschrift eingesetzt werden. Banken und Unternehmen haben nach der Entscheidung der EU-Abgeordneten, die SEPA-Übergangsphase bis zum 1.8.2014 zu verlängern, deutlich mehr Zeit, um ihre Überweisungen und Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umzustellen. Durch die Fristverlängerung sollen Störungen im Zahlungsverkehr verhindert werden. Von der Fristverlängerung ausdrücklich nicht betroffen ist allerdings das ausschließlich zwischen Unternehmen genutzte Abbuchungsauftragsverfahren. Hier ist in jedem Fall bereits jetzt eine Umstellung auf das neue Verfahren der SEPA-Firmenlastschrift erforderlich. (Stand 12.02.2014)

 

Ein Service Ihrer Kanzlei Schelly Steuerberater Hamburg

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(Die Informationen verschaffen Ihnen einen Überblick über die darin dargestellten Themenbereiche, wobei dies kein Ersatz für eine individuelle Beratung ist. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr - insbesondere ohne Haftung für den individuellen Steuerfall.

 

Sollten sich aufgrund der aufgeführten Themen Fragen ergeben, stehe ich Ihnen für eine Beantwortung oder eine weitergehende Beratung selbstverständlich gern zur Verfügung, damit wir gemeinsam klären können, wo und wie Sie betroffen sind.)