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Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (Kirchensteuer & Abgeltungsteuer)

Neuregelung beachten!
Neuregelung beachten!

Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge | Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens - Hier müssen insbesondere Kapitalgesellschaften handeln!

 

Das automatische Kirchensteuerabzugsverfahren wird mit Wirkung zum 1. Januar 2015 umgesetzt und gilt für alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten. Damit sind künftig beispielsweise auch ausschüttende Kapitalgesellschaften für die Ermittlung der Kirchensteuerpflicht ihrer Kapital - Ertragsempfänger verantwortlich und müssen ...

... bei Ausschüttungen an ihre Gesellschafter die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abführen. Während z. B. die Banken spätestens seit Beginn dieses Jahres ihre Kunden auf das automatische Kirchensteuerabzugsverfahren hinweisen, sind sich viele (ausschüttende) Gesellschaften noch nicht ihrer Rolle im neuen Kirchensteuerabzugsverfahren bewusst. Diese Situation gilt es zu ändern.

 

Beratungshinweis:

 

Über die diesbezüglichen Neuregelungen gibt mein Merkblatt zu dieser Thematik eine ausführliche Darstellung über die Grundlagen, die zeitlichen Abläufe, eine Anleitung über die durchzuführenden Schritte und ein Muster - Begleitschreiben (siehe unten) zur Verwendung für die betroffenen Gesellschafter usw.

 

>> weiter zum Merkblatt Kirchensteuer & Abgeltungsteuer ...

 

>> weitere "Merkblätter für Unternehmer" finden Sie hier ...

 

>> Die gesamte "Steuer-Datenbank" - mit Merkblättern für Steuerpflichtigen im Allgemeinen sowie für Unternehmer & Arbeitnehmer im Speziellen -finden sie hier ...

 

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